Jahresabschlusserstellung
Zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei gehört die Jahresabschlusserstellung unter Ausschöpfung aller bilanztechnischen Gestaltungsmöglichkeiten und Wahrnehmung immer vorhandener Wahlmöglichkeiten zur Erlangung eines für Sie möglichst optimalen Ergebnisses. Hierbei kennen wir nicht nur das aktuelle Handels- und Steuerrecht wie unsere eigene Westentasche. Da wir davon ausgehen, dass Sie kein Steuerexperte sind, stehen wir Ihnen auch stets mit steueroptimier-enden und kreativen Gestaltungsempfehlungen zur Verfügung, die sich jedoch nur aufgrund vertraulicher persönlicher Gespräche mit Ihnen erschließen lassen. Nach Fertigstellung des Jahresabschlusses erläutern wir Ihnen im Rahmen einer Abschlussbesprechung die "Highlights" des Jahresabschlusses und besprechen die steuerlichen Auswirkungen. Was wir für Sie tun können: - Erstellung von Jahresabschlüssen nach Steuer- und Handelsrecht für Einzelunternehmen und Gesellschaften jeglicher Rechtsformen und Größen
- Gewinnermittlungen gem. § 4 Abs. 3 EStG (sog. Einnahmen-Überschuss-Rechnungen)
- Erstellung von Eröffnungsbilanzen
- Erstellung von Zwischenabschlüssen
- Jahresabschlussanalysen
- Erstellung von Auseinandersetzungsbilanzen
- Erstellung eines Vermögensstatusses
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