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Internationale Steuerberatung (Auslandskontakte)


Tritt ein inländisches Unternehmen mit ausländischen Personen in Geschäftsbeziehungen, so werden mit dem Inland und Ausland zwei souveräne Steuerhoheiten berührt, und zwar je nach Umfang und Qualität der getätigten Rechtsgeschäfte. Erheben nun beide Staaten Steuern auf denselben Geschäftsvorgang, so kann es grundsätzlich zu Doppelbesteuerungen kommen.

Weiterhin geht es um die grundsätzliche Problematik der internationalen Unternehmensbesteuerung, wenn in mehreren Staaten Betriebsstätten bzw. selbständige Tochterunternehmen unterhalten werden. Hier ist die Gestaltung sinnvoller Verrechnungspreise für Lieferungen oder Leistungen zwischen den verwandten Unternehmen gefragt, die auch der Beurteilung durch die jeweiligen Steuerhoheiten anläßlich von Betriebs-prüfungen standhalten.

Die in den verschiedenen Staaten anzutreffenden unterschiedlichen Steuerarten und -systeme, die unter-schiedlichen Bemessungsgrundlagen und Steuertarife sowie das daraus resultierende internationale Steuergefälle begründen Fragen der steuerlichen Optimierung unternehmerischen Handelns.

Wesentliche Planungsüberlegungen im Rahmen der internationalen Besteuerung betreffen:

  • Finanzierungsüberlegungen
  • Investitionsplanungen
  • Rechtsform- Holding- und Joint-Venture-Strategien
  • die Möglichkeiten der Auslagerung betrieblicher Funktionen und Teilbereiche in das Ausland
  • Gestaltung von Verrechnungspreisen sowie Entgeltgestaltung bei Entsendung von Mitarbeitern in das Ausland.

Die Wirkungen grenzüberschreitender Steuerplanung sind natürlich stark davon abhängig, ob der Investor ein Inländer ist, der sich im Ausland engagieren möchte, oder umgekehrt ein Ausländer mit dem Investi-tionsziel Deutschland. In jedem Fall gilt es jedoch, eine Vielzahl von Doppelbesteuerungsabkommen mit ihren kritischen Einzelbestimmungen zu beachten, damit Steuerfallen erkannt und damit vermieden werden. Hier zahlt sich jahrelange Erfahrung, gepaart mit aktuellem Wissen, aus!


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