Durchsetzungsberatung Durchsetzungsberatung ist immer dann von Nöten, wenn Sie mit den Finanzbehörden und -gerichten zu tun haben.

Ob es die Durchsetzung komplexer Rechtsfragen im Veranlagungs-, Erhebungs- und Rechtsbehelfsver-fahren oder die Vertretung in Steuerstrafsachen ist. Schon oft hat sich unsere Standhaftigkeit, genaue Kenntnis des Steuerrechts sowie eine gute Argumentation für unsere Mandanten ausgezahlt. Insbesondere bedarf auch die Richtigkeit der Sie unmittelbar tangierenden Arbeit der Finanzbehörden der Überprüfung, nämlich der Ihnen lfd. zugehenden amtlichen Steuerbescheide. Manche Statistiken sprechen davon, daß bis zu 80% dieser Steuerbescheide fehlerhaft seien, sie werden jedoch i.d.R. gleichwohl nach einem Monat rechtskräftig - es sei denn man geht gegen sie mit dem Mittel des Rechtsbehelfs vor und setzt so sein Recht durch! Wir unterstützen Sie bei schwierigen Sachverhalten und übernehmen Ihre Vertretung gegenüber den Finanzbehörden und -Gerichten durch: - Prüfung aller Steuerbescheide, ggf. Einlegung Rechtsbehelfe
- Vertretung gegenüber Finanzbehörden
- Vertretung bei steuerlichen Betriebsprüfungen
- Beratung und Vertretung in Steuerstraf- und Bußgeldverfahren
- Vertretung vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
- Vertretung vor Verwaltungsgerichten in Steuersachen
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